3. 3.1. Die Rekurrentin führt als Einzelunternehmung das Altersheim X. (selbstständige Erwerbstätigkeit). Im Abschluss 2005 der Einzelunternehmung schrieb die Rekurrentin eine Darlehensforderung von CHF 111'494.00 infolge Debitorenverlust auf CHF 0.00 ab. Umstritten ist, ob die abgeschriebene Darlehensforderung dem Geschäftsoder dem Privatvermögen der Rekurrentin zuzurechnen ist. 3.2. Die Rekurrentin gewährte der Z. AG, deren Verwaltungsratsmitglieder ihre Söhne A. und B. waren, im Mai 2001 ein Darlehen von CHF 50'000.00 mit einem Zinssatz von 5 %.