Eine zusätzliche Aufrechnung rechtfertigt sich damit entgegen der Auffassung der Vorinstanz bloss noch im Umfang der Differenz zwischen dem Privatanteil gemäss dem Merkblatt N1/2007 und dem Eigenanteil. 5.2.3. Vorliegend bedeutet der Barkaufpreis von CHF 45'451.67 (exkl. MWSt) zwar einen Rabatt von nahezu 25 % auf den Listenpreis des Geschäftsfahrzeuges (CHF 59'804.83; exkl. MWSt), doch wird in der Wegleitung explizit "der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis" als massgeblicher Basiswert bezeichnet. Aufgrund des klaren Wortlautes der Wegleitung ist daher grundsätzlich auf den angeführten Barkaufpreis abzustellen (Erw. 4.2.3).