MWSt) – Eigenanteil" als Lohn aufgerechnet werden (vgl. auch Firmenwagen-Reglement). "Aufgrund dieser Vereinbarung werden in den persönlichen Steuereinschätzungen dieser Mitarbeiter keine zusätzlichen Aufrechnungen Privatgebrauch des Geschäftswagens vorgenommen." (…) 5.2.2. Bei der anwendbaren Formel "0.8 % des Wertes des Fahrzeuges (exkl. MWSt) – Eigenanteil" wird berücksichtigt, dass der 274 Steuerrekursgericht 2011