"Der Eigenanteil beträgt in jedem Fall mindestens den Betrag, der die Kostenbeteiligung der Firma übersteigt". Der Mitarbeiter kann "ein Fahrzeug in einer höheren Preiskategorie" wählen oder eine höhere private Nutzung vornehmen, wobei er diesfalls "alle dadurch entstehenden Zusatz-Leasing- kosten sowohl für privat wie auch für geschäftlich gefahrene Kilometer selber" trägt. Das Reglement Geschäftswagen hält fest, dass für die private Nutzung des Geschäftsautos monatlich "0.8 % des Wertes des Fahrzeuges (exkl. MWSt) – Eigenanteil" als Lohn aufgerechnet werden (vgl. auch Firmenwagen-Reglement).