Der so ermittelte Betrag ist wie eine zusätzliche Lohnzahlung zu betrachten, die dem Arbeitnehmer neben dem eigentlichen Barlohn entrichtet wird." (…) 4.4.2. Das Firmenwagen-Reglement der X-AG hält fest, dass der Kostenanteil des Mitarbeiters für die private Nutzung des Fahrzeuges monatlich vom Lohn abgezogen wird. Der von der X-AG bezahlte Leasingkosten-Grundbetrag beträgt grundsätzlich CHF 775.00 pro Monat, erhöht sich indes bei einer geschäftlichen Fahrleistung von mehr als 10'000 Kilometern pro Jahr. "Der Eigenanteil beträgt in jedem Fall mindestens den Betrag, der die Kostenbeteiligung der Firma übersteigt".