4.2.3. Bezüglich Leasingfahrzeugen ist der "Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung" (Herausgeber: Schweizerische Steuerkonferenz [SSK] und ESTV [nachfolgend: Wegleitung]) in Rz. 21 Folgendes zu entnehmen: "Bei Leasingfahrzeugen tritt anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis des Fahrzeuges (exkl. Mehrwertsteuer), eventuell der im Leasingvertrag angegebene Objektpreis (exkl. Mehrwertsteuer). Der so ermittelte Betrag ist wie eine zusätzliche Lohnzahlung zu betrachten, die dem Arbeitnehmer neben dem eigentlichen Barlohn entrichtet wird.