Dies führt an und für sich zu einer Überbesteuerung, ist mit Blick auf die "bewusst gewählte schematisierende Behandlung" jedoch in Kauf zu nehmen. 3.3.2.3. Einer Einkommensbesteuerung zu 40 % unterliegt auch ein im Zeitpunkt des Todes des Versicherten allenfalls noch bestehender Rückgewährsbetrag. Auch in diesem Fall kann eine Überbesteuerung erfolgen, falls ein Versicherter vor einer mittleren Laufzeit der Rente von 10 Jahren, welche unter anderem Basis der Besteuerungsquote von 40 % ist, verstirbt. 298 Steuerrekursgericht 2010