Dies widerspricht aber dem Gesetzeszweck, der bei Annahme einer Steuerumgehung den Abzug der Passivzinsen ausschliesst. Auch die gleichzeitige Anerkennung einer hypothetischen Einkommensverminderung, die dem Ertrag eines Vermögensanteils in der Höhe der Einmalprämie entspricht, führt zu einer teilweisen indirekten Abzugsmöglichkeit für die Einmalprämie und steht im Widerspruch zum Gesetzeszweck." (…) 3.3.2. 3.3.2.1. Entscheidendes Motiv für die Annahme einer Steuerumgehung bei fremdfinanzierten Kapitalversicherungen ist gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts die Kombination aus einem möglichen Abzug der Passivzinsen (§ 40 lit.