Die dem Rekurrenten zustehende Handelsgebühr beträgt 1 % des Depotwertes pro Jahr, bei den drei Depots mit einem Wert per 30. Oktober 2006 von rund CHF 550'000.00 also etwa CHF 5'500.00 pro Jahr. Eine Gewinnbeteiligung wäre erst auszuzahlen, wenn der "historische Höchststand" wieder erreicht ist, also die erlittenen Verluste ausgeglichen wurden, und nur auf dem 7 % Rendite pro Jahr übersteigenden Gewinn. Unter diesem Aspekt ist keine Gegenleistung zu erwarten. 5.2.4. Da somit die Kulanzzahlungen an sich beim Rekurrenten nicht geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellen, gilt dies für die dafür verbuchten Rückstellungen ebenso.