- bei sehr hoher geschäftlicher Fahrleistung - bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsfahrzeuge Wer - insbesondere in den genannten Sachverhalten - vom der Pauschalmethode zugrundeliegenden Erfahrungssatz (nach oben oder nach unten) abweichen will, hat den Nachweis zu erbringen, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (analog Bundesgerichtsurteil 2C_625/2009 vom 16. Februar 2010 bezüglich Wohnsitzverlegung).