Ab diesen Stichtagen gilt grundsätzlich nur noch die Pauschalmethode nach dem Merkblatt N1/2007. Die Pauschalmethode gemäss dem Merkblatt N1/2001, die vom KStA als proportionale Methode bezeichnet wird, ist damit für die vorliegende Veranlagung (Geschäftsabschluss per 31. Dezember 2007) nicht mehr anwendbar. Auch eine in der Vergangenheit als Privatanteil ausgeschiedene Quote an den Gesamt- 282 Steuerrekursgericht 2010