5.5.2) berücksichtigt werden. Da der Kanton Aargau den neuen Lohnausweis auf die Steuerperiode 2007 hin eingeführt hat (wobei die Löhne für das Jahr 2007 noch mit dem alten Formular bescheinigt werden konnten; Merkblatt "Einführung Neuer Lohnausweis [NLA]" des Kantonalen Steueramtes vom 15. November 2006, Ziff. 2), gilt die Pauschalmethode mit der 0.8 %-Regelung für Unselbständigerwerbende ab dem 1. Januar 2007 und für Selbständigerwerbende für nach dem 30. Juni 2007 abgeschlossene Geschäftsjahre (Merkblatt N1/2007). Ab diesen Stichtagen gilt grundsätzlich nur noch die Pauschalmethode nach dem Merkblatt N1/2007.