Die Ermittlung anhand der effektiven Methode ist bloss anwendbar, wenn die Aufzeichnung der geschäftlich und privat zurückgelegten Kilometer mittels Bordbuch die exakte Aufteilung der gesamten Betriebskosten des Geschäftsfahrzeuges erlauben. Zum anderen wurde eine Vereinfachung und Vereinheitlichung im Bereich der Pauschalmethode angestrebt, indem die Pauschalmethode nach dem Merkblatt N1/2001 mit einer Schätzung der jährlichen privaten Fahrleistung (wenig - normal - viel) durch die (pauschale) 0.8 %-Regelung ersetzt wurde. Damit soll grundsätzlich die (häufig nach Ermessen festgesetzte) private Fahrleistung nur noch in Sonderfällen (Erw. 5.5.2) berücksichtigt werden.