wieweit von der 0.8 %-Regelung abgewichen werde, entscheide die zuständige Veranlagungsbehörde des betreffenden Kantons. 5.5. 5.5.1. Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten: Zum einen hat sowohl nach dem Merkblatt N1/2001 wie auch dem Merkblatt N1/2007 grundsätzlich die Pauschalmethode zur Ermittlung des Privatanteils an den Autokosten Anwendung zu finden. Auch wenn - wie bei jeder Pauschalierung - damit gewisse Ungleichheiten in Kauf genommen werden, resultiert in einer Vielzahl von Fällen ein angemessenes Resultat.