Das KStA unterscheidet damit drei Vorgehensweisen zur Ermittlung des Privatanteils an den Autokosten: - In der Regel wird die "proportionale Methode" mit den geschätzten privat gefahrenen Kilometern gemäss dem Merkblatt N1/2001 (was gemäss diesem Merkblatt der pauschalen Methode entspricht) angewendet. - Die pauschale Methode mit der 0.8 %-Regelung gemäss dem Merkblatt N1/2007 wird bei überwiegend geschäftlich genutzten Fahrzeugen auf Wunsch des Steuerpflichtigen ab dem nächsten Fahrzeugwechsel angewendet, wobei die Angemessenheit zu prüfen ist. - Die effektive Methode wird bei Bestehen eines Bordbuches angewendet.