nes prozentualen Anteils ermittelt würde. Für überwiegend geschäftlich genutzte Fahrzeuge sei die bisher angewendete proportionale Methode beizubehalten. Auf Wunsch der betreffenden selbständig erwerbenden Person könne die Pauschalmethode ab dem nächsten Fahrzeugwechsel angewendet werden, wobei die Angemessenheit im Einzelfall überprüft werde. Für überwiegend privat genutzte Fahrzeuge finde nach wie vor die proportionale Methode Anwendung. Es könne "immer auch die im erwähnten Merkblatt N1/2007 genannte 'effektive Methode' genutzt werden". Das KStA unterscheidet damit drei Vorgehensweisen zur Ermittlung des Privatanteils an den Autokosten: -