In seiner Vernehmlassung hält das KStA fest, dass eine "differenzierte Steuerpraxis Anwendung" finde, um den Einzelfällen gerecht zu werden. So gelange grundsätzlich bei "übersichtlichen Verhältnissen" die proportionale Methode zur Anwendung, nach der der Privatanteil an den Autokosten unter Berücksichtigung der privaten Fahrleistung im Verhältnis zur gesamten Fahrleistung mittels ei- 280 Steuerrekursgericht 2010