"Es bleibt der Steuerbehörde jedoch vorbehalten, die Anwendung der Pauschalmethode zu überprüfen. Es wird insbesondere bei Luxusfahrzeugen mit einem Nettokaufpreis von über CHF 80'000 oder bei Zweitfahrzeugen für die mitarbeitende Ehefrau möglich sein, dass die Anwendung der Pauschalmethode nicht akzeptiert werden kann" (Unterlagen Steuertagung 2006, Neuer Lohnausweis [NLA]/Festlegung Privatanteil Auto bei selbständig Erwerbenden, S. 29). 5.3.3. In seiner Vernehmlassung hält das KStA fest, dass eine "differenzierte Steuerpraxis Anwendung" finde, um den Einzelfällen gerecht zu werden.