Harmonisierung zwischen der Einkommenssteuer (Festlegung der Privatanteile) und der MWSt (Festlegung des Eigenverbrauchs) statt. Nur wenn die geschäftlich und die privat zurückgelegten Kilometer anhand eines Bordbuches nachgewiesen werden können, ist der Privatanteil nach wie vor anhand der effektiven Methode zu bestimmen. 5.3. 5.3.1.