MWST), mindestens aber CHF 150 zu deklarieren." In lit. b der Vorbemerkungen zum Merkblatt N1/2007 ist festgehalten, dass "(d)ie hiernach angegebenen Pauschalbeträge (…) Durchschnittsansätze dar(stellen), von denen in ausgesprochenen Sonderfällen nach oben oder nach unten abgewichen werden kann." 5.2.3. Mit dem Merkblatt N1/2007 wurde damit die Methode zur pauschalen Ermittlung des Privatanteils an den Autokosten geändert. So wird einerseits neu auf den Kaufpreis des Fahrzeuges anstatt auf den Katalogpreis abgestellt.