men. 3.2.7. Als weiteres Argument für seine Aufteilung des Kaufpreises bringt das KStA vor, in der Ertragswertschätzung für die Vermögenssteuer sei beim Wohnhaus auch ein Landanteil enthalten. Werde nun der Kaufpreis entsprechend der Ertragswertschätzung aufgeteilt, sei im Buchwert des Wohnhauses auch ein Landanteil enthalten, auf dem abgeschrieben werden könne, obwohl der Boden normalerweise keiner Wertverminderung unterliege.