Bei diesem Vorgehen hängt die Aufteilung der Kaufpreises nicht vom Wert der Anteile im Rahmen des Gesamtbetriebes ab, sondern letztlich von der Höhe des Kaufpreises. Je näher der Kaufpreis beim Ertragswert liegt, desto mehr nähert sich die prozentuale Aufteilung des Kaufpreises der prozentualen Aufteilung gemäss Ertragswertschätzung an. Entspricht der Kaufpreis dagegen dem Realwert, so entspricht auch die Aufteilung des Kaufpreises für die Eröffnungsbilanz der Aufteilung gemäss 2011 Kantonale Steuern 279