" 3.2.5. Das Steuerrekursgericht hat diese Rechtsprechung im Urteil vom 29. April 2009 in Sachen G.E. weitergeführt. (…) 3.2.6. Entgegen den Ausführungen des KStA ist die Aufteilung des Kaufpreises mit einer Gewichtung des Ertragswertes nach der Formel [(Realwert minus Kaufpreis) : (Kaufpreis minus Ertragswert)] zudem nicht zwingend sachgerecht. Bei diesem Vorgehen hängt die Aufteilung der Kaufpreises nicht vom Wert der Anteile im Rahmen des Gesamtbetriebes ab, sondern letztlich von der Höhe des Kaufpreises.