Es sei eine Berechnung mit dem gewichteten Ertragswert und dem Realwert vorzunehmen, wobei die Gewichtung des Ertragswertes mit der Formel [(Realwert minus Kaufpreis) : (Kaufpreis minus Ertragswert)] zu ermitteln sei. Damit werde erreicht, dass die einzelnen Anteile zu demjenigen Wert bewertet würden, der ihnen im Rahmen des Gesamtbetriebes zukomme. Zudem seien die Hofübernahmekosten nicht separat zu verbuchen, sondern anteilsmässig auf die verschiedenen Konti aufzuteilen.