Die Hofübernahmekosten wurden zudem mit CHF 23'270.10 separat im Konto 1535 aktiviert. 3.2.3. Der Landwirtschaftsexperte des Kantonalen Steueramts (LE KStA) ist der Ansicht, die Aufteilung des Kaufpreises entsprechend der Ertragswerte der einzelnen Positionen führe bei einem Verkauf zum 2.7fachen des Ertragswertes nicht zu einem sachgerechten Ergebnis. Auch auf den Realwert allein könne nicht abgestellt werden. Es sei eine Berechnung mit dem gewichteten Ertragswert und dem Realwert vorzunehmen, wobei die Gewichtung des Ertragswertes mit der Formel [(Realwert minus Kaufpreis) : (Kaufpreis minus Ertragswert)] zu ermitteln sei.