66 Eröffnungswerte in der Buchhaltung (§ 27 Abs. 4 StG) Beim Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes kann der Kaufpreis in der Eröffnungsbilanz entsprechend dem Wertverhältnis gemäss der ordentlichen Grundstückschätzung auf die Bilanzpositionen aufgeteilt werden. Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 28. April 2011 in Sachen R.G. (3-RV.2009.45). 2011 Kantonale Steuern 277 Aus den Erwägungen