62 Anschlussgebühren. Für die Berechnung der Anschlussgebühren ist der Gebäudeschätzwert auf den Anschlusszeitpunkt (Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungspflicht) zurückzuindexieren. Aus dem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 22. Juni 2010 in Sachen G.K. gegen Einwohnergemeinde R. (4-BE.2009.23). Aus den Erwägungen