Aufrechnung von CHF 2'500.00 bei einem Umsatz von rund CHF 40'000.00, also 6,25 % (RGE vom 21. Juni 2007 in Sachen R. + E.L.). Die Steuerkommission L. hat mit der Festsetzung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf CHF 52'000.00 einen Betrag von CHF 8'714.00 aufgerechnet. Dies entspricht rund 4.3 % des Umsatzes von rund CHF 200'000.00. Dies erscheint angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Steuerrekursgerichtes ohne Weiteres als angemessen und ist zu bestätigen. Schätzungskommission nach Baugesetz 2010 Erschliessungsabgaben 321 I. Erschliessungsabgaben