61 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit; Ermessensveranlagung bei ungenügendem Kassabuch (§ 191 Abs. 3 StG). Aufrechnungen bei Coiffeurbetrieben mit ungenügendem Kassabuch. Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 19. August 2010 in Sachen I.R. (3-RV.2009.217) Aus den Erwägungen 4.3. Das Steuerrekursgericht hat bereits verschiedentlich Aufrechnungen bei Coiffeurbetrieben mit ungenügendem oder fehlendem 2010 Kantonale Steuern 317