§ 44 Abs. 2 StGV reduziert somit die Anforderungen an den Steueraufschub bei der Ersatzbeschaffung von Wohneigentum durch Ehegatten (RGE vom 25. September 2008 in Sachen T.D.). (…) 4. 4.1. Vorliegend steht die Auslegung von § 44 Abs. 2 StGV zur Diskussion. Es ist zu prüfen, ob mit dem Veräusserungserlös der Wohnliegenschaft, die im Alleineigentum eines Ehegatten steht, beide Ehegatten je eine Ersatzliegenschaft erwerben und hierfür die Ersatzbeschaffung gemäss § 98 StG beanspruchen können. 4.2. 4.2.1. Sowohl der Wortlaut von § 98 Abs. 1 StG wie auch von § 44 Abs. 2 StGV spricht nur von der Veräusserung und vom Erwerb einer Liegenschaft.