Dies gelte, auch wenn für beide Betriebe nur eine Buchhaltung geführt werde. Da der Betrieb Carreisen mit dem Verkauf der Reisecars aufgegeben und damit liquidiert worden sei, sei die Bildung einer Ersatzbeschaffungsrückstellung nicht möglich und der Gewinn aus dem Verkauf der Reisecars mit der Einkommenssteuer zu erfassen.