Im Dezember 2007 erwarb er einen Opel (Fahrschulfahrzeug), wobei er im Umfang des Kaufpreises von CHF 28'300.00 die Ersatzbeschaffungsrückstellung auflöste. Der Buchwert der Ersatzbeschaffungsrückstellung per 31. Dezember 2007 betrug damit noch CHF 181'200.00. 3.2. Die Steuerkommission ist der Ansicht, der Rekurrent führe zwei separate, voneinander unabhängige Betriebe: die Fahrschule und die Carreisen. Dies gelte, auch wenn für beide Betriebe nur eine Buchhaltung geführt werde.