3. 3.1. Der Rekurrent ist Inhaber der Einzelfirma "XYZ", die folgenden Zweck verfolgt: "Auto- und Motorradfahrschule, Verkehrstheorieschule sowie Carreisen." (Handelsregisterauszug). Mit Vertrag vom 25. Oktober 2007 veräusserte der Rekurrent die beiden Reisecars für CHF 225'000.00 (exkl. MWSt). Für den Gewinn aus dem Verkauf der Reisecars von CHF 209'500.00 verbuchte der Rekurrent eine Ersatzbeschaffungsrückstellung. Im Dezember 2007 erwarb er einen Opel (Fahrschulfahrzeug), wobei er im Umfang des Kaufpreises von CHF 28'300.00 die Ersatzbeschaffungsrückstellung auflöste.