Sachen F.M. = AGVE 2008 S. 328, mit Hinweisen auf: VGE vom 5. Dezember 2003 in Sachen A. + H.L. [BE.2003.00163]; ZStP 2002 S. 205 f). Davon geht auch der Rekurrent aus. Allerdings bringt er vor, die Schadenersatzzahlung sei im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als freiberuflicher Anwalt erfolgt. Nicht schlüssig ist deshalb, dass er die fragliche Zahlung von CHF 20'000.00 selber von seinen Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit in Abzug bringt (Steuererklärung 2005). 4.2.