Es bestehe "ein enger Zusammenhang zwischen dem fraglichen Schadenersatz und dem aus meiner beruflichen Tätigkeit fliessenden Betriebsrisiko". Eine grobe Pflichtverletzung könne ihm nicht zur Last gelegt werden. Schliesslich wäre die Prämie für eine entsprechende Haftpflichtversicherung als Geschäftsaufwand zugelassen worden. (…) 4. 4.1. Das Einkommen aus der Tätigkeit als Verwaltungsrat stellt solches aus unselbständigem Erwerb dar (RGE vom 27. März 2008 in 2010 Kantonale Steuern 285