2005. In der Steuererklärung 2005 (Beilage "1.2 unselbständiger Nebenerwerb") brachte der Rekurrent diese CHF 20'000.00 als Gewinnungskosten in Abzug. Er hält dazu fest, dass der Einsitz in Verwaltungsräten "zu den beruflichen Tätigkeiten eines in wirtschaftlichen Bereichen tätigen Anwaltes" gehöre. Die Verpflichtung zu Schadenersatzzahlungen gestützt auf die sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen würden Bestandteil des üblichen Berufsrisikos eines Anwalts bilden. Es bestehe "ein enger Zusammenhang zwischen dem fraglichen Schadenersatz und dem aus meiner beruflichen Tätigkeit fliessenden Betriebsrisiko".