3. 3.1. Der Rekurrent war Verwaltungsratspräsident der X. AG, welcher 1999 Nachlassstundung gewährt worden war. In der Folge stellte sich heraus, dass die Firma gewisse Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt hatte. Dies bewog die zuständige Ausgleichskasse, gegen die beiden damaligen Verwaltungsräte (den Rekurrenten sowie F.) eine Schadenersatzklage betreffend nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit vom November 1998 bis zum Februar 1999 einzureichen. Der Rekurrent wurde schliesslich verpflichtet, einen Betrag von CHF 111'393.45 zu bezahlen. Die erste Zahlung von CHF 20'000.00 erfolgte am 30. Dezember 2005.