Im vorliegenden Fall macht der Rekurrent keine Ausführungen, aus welchem Grund er die Kulanzzahlungen geleistet hat. Jedoch würden, selbst wenn die Vermögensverwaltungsaufträge weitergeführt worden sind (was unklar ist), die zu erwartenden Erträge aus den Aufträgen in keinem Verhältnis zu den Kulanzzahlungen stehen. Die dem Rekurrenten zustehende Handelsgebühr beträgt 1 % des Depotwertes pro Jahr, bei den drei Depots mit einem Wert per 30. Oktober 2006 von rund CHF 550'000.00 also etwa CHF 5'500.00 pro Jahr.