Im Dezember 2006 schloss der Rekurrent mit den drei Kunden Vereinbarungen über die Übernahme der Verluste durch den Rekurrenten ab, wobei die Rückzahlung ratenweise während vier bis sechs Jahren erfolge. Dazu hielt der Rekurrent in einer Besprechung auf dem Steueramt betreffend das Steuerjahr 2004 fest, die Übernahme der Verluste sei freiwillig erfolgt, da die Haftpflichtversicherung die Verluste nicht decke. 4.2. In der Buchhaltung des Jahres 2005 verbuchte der Rekurrent eine Rückstellung von CHF 50'000.00 für die Verlustübernahme. (…) 292 Steuerrekursgericht 2010