2010 Kantonale Steuern 291 Rekurrenten und stellen weder abzugsfähige Berufskosten noch geschäftsmässig begründeten Aufwand dar. Der Rekurs ist abzuweisen. 55 Gewinnungskosten des selbständig Erwerbenden; Kulanzzahlung (§ 36 Abs. 1 StG). Zahlungen aus Kulanz und ohne rechtliche Verpflichtung sind, wenn keine Gegenleistung zu erwarten ist, kein geschäftsmässig begründeter Aufwand und damit nicht abzugsfähig. Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 27. Mai 2010 in Sachen R. + S.S. (3-RV.2009.158) Aus den Erwägungen