Auch die Sicherstellung geschäftlicher Kredite mit einer privaten Liegenschaft kann daran nichts ändern. Sie ist als Widmung von Privatvermögen zu geschäftlichen Zwecken zu verstehen. (…) 5.2. Die im Schreiben der Y-Bank vom 25. November 2005 erwähnte Schuldanerkennung lautet wie folgt: (…) "Die Ehegatten • W.B. und • H.B. anerkennen hiermit den Pfandausfall von CHF 287'000.00 und übernehmen eine Schuld von CHF 50'000.00 (fünfzigtausend Franken). Es gelten dabei die folgenden Bedingungen: 276 Steuerrekursgericht 2011