Die Wohnsitzpflicht für Pfarrerinnen/Pfarrer sei nicht lokal, sondern kantonal im Dienst- und Lohnreglement für die ordinierten Dienste der Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau geregelt. Sie hätten sich der Verpflichtung gefügt und den Umzug nach W. vorgenommen. 2009 Kantonale Steuern 305