Das ist hier der Fall. Gemäss dem "Protokoll Sektion natürliche Personen vom 1. Juli 2002" entspricht es der Praxis des Kantonalen Steueramtes, dass das negative Reineinkommen eines Steuerjahres der Betrag ist, der in den folgenden Steuerjahren verrechnet werden kann, jedoch maximal der Verlust aus selbständiger Erwerbstätigkeit. 67 Berufliche Vorsorge (§ 40 lit. d StG) - Ohne Nachweis einer Steuerumgehung kann keine Verrechnung der Auszahlung aus der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) und dem Einkauf in die 2. Säule erfolgen, da es sich um zwei voneinander unabhängige Vorgänge handelt. 22. Januar 2009 in Sachen A. + M.Sch., 3-RV.2007.195.