Für das Steuerjahr 2005 wurden die Rekurrenten zu einem steuerbaren Einkommen von null Franken veranlagt. Dabei wurde in den "Details zur Steuerveranlagung" das "Total der Einkünfte" mit CHF - 45'688.00 ermittelt, das Reineinkommen mit CHF - 91'076.00. Vorliegend stellt sich die Frage, wie hoch der Verlustvortrag aus dem Steuerjahr 2005 ist, der im Steuerjahr 2006 in Abzug gebracht werden kann. Die Steuerkommission R. ist der Ansicht, der abziehbare Verlustvortrag betrage entsprechend dem "Total der Einkünfte" CHF 45'688.00. Dagegen führen die Rekurrenten aus, das negative 2009 Kantonale Steuern 313