zwar denkbar, von der Vorinstanz jedoch mit der Festlegung der Bruttogewinnmarge unter dem Durchschnitt der letzten Jahre in genügendem Ausmass berücksichtigt. 7. Die Ermessensveranlagung erfolgte vorliegend zu Recht. Die Rekurrentin hat die Unrichtigkeit der Ermessensveranlagung nicht nachgewiesen. Der Rekurs ist daher abzuweisen. 61 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit; Ermessensveranlagung bei ungenügendem Kassabuch (§ 191 Abs. 3 StG). Aufrechnungen bei Coiffeurbetrieben mit ungenügendem Kassabuch. Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 19. August 2010 in Sachen I.R. (3-RV.2009.217) Aus den Erwägungen