6.4.3. Zur personellen Situation ist festzuhalten, dass Y als Gesellschafter und Geschäftsführer gemäss Auszug aus dem Handelsregister erst per 1. Dezember 2004 in die Gesellschaft eingetreten ist. Auf den gleichen Zeitpunkt ist Z als Gesellschafterin und Geschäftsführerin ausgetreten. Damit verbundene Auswirkungen auf die Kostenstruktur können somit nicht als für das Jahr 2004 erheblich eingestuft werden. Über die Anstellung von W wurden sodann keine konkreten Angaben gemacht. Ebenso wenig wurden konkrete Angaben zu den behaupteten Diebstählen bzw. Veruntreuungen durch Mitarbeiter gemacht.