" 6.3. Die Rekurrentin führte dagegen im Rekurs aus, dass eine markante Margenverschlechterung eingetreten sei, da sich die Rahmenbedingungen verschlechtert hätten. Angestellte hätten nicht alle Verkäufe getippt oder nachträglich Stornos gemacht. Dadurch seien der Rekurrentin Einnahmen entzogen worden. Diese Betrügereien seien nicht immer nachweisbar gewesen. Teilweise seien Kündigungen ausgesprochen worden. Auch vermehrte Ladendiebstähle hätten (mangels genügender Aufsicht durch das angestellte Personal) zu einer Umsatzminderung geführt. Im Zusammenhang mit dem Wechsel von Geschäftsstandorten seien Rampenverkäufe durchgeführt worden.