Aufgrund dieser Rechtsprechung wurde das Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt" des Kantonalen Steueramtes, gültig ab 2001, geändert. Gemäss der Version vom 28. Februar 2007 waren die Kosten für das „Erstellen von Sitzplatzverglasungen und Balkonverglasungen“ (noch) nicht abziehbar (S. 26). Neuerdings sind die Kosten für das erstmalige Erstellen von Sitzplatz- und Balkonverglasungen bei einer Besitzdauer über 5 Jahren vollumfänglich abzugsfähig (Version vom 31. Januar 2008, S. 30, welche auch auf den vorliegenden Fall anwendbar ist). 3.3.2.