2. 2.1. Die Rekurrenten haben an ihrer Liegenschaft im Jahr 2005 den im Schrägdach rückversetzt eingebauten Balkon verglast. Sie beantragen, es seien die dadurch entstandenen Kosten vollumfänglich als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen. (…) 3. 3.1. Bei Liegenschaften im Privatvermögen können u.a. die Unterhaltskosten abgezogen werden (§ 39 Abs. 2 Satz 1 StG). Als Kosten für den Unterhalt von Liegenschaften gelten bloss die werterhaltenden Aufwendungen (§ 24 Abs. 1 StGV).