69 Gewinnsteuer; Bürgschaftskommission (§ 68 Abs. 1 lit. b StG) - Die geschäftsmässig begründete Bürgschaftskommission einer juristischen Person an eine nahestehende Person ist gestützt auf Drittmarktverhältnisse, insbesondere gestützt auf bestellte weitere Sicherheiten wie Grundpfand und Verpfändung von Wertschriften, festzusetzen. 24. September 2009 in Sachen D. AG, 3-RV.2007.256. Aus den Erwägungen